Die Fähnriche werden auf der Generalversammlung gewählt und gehören für die Amtszeit von 3
Jahren dem Gesamtvorstand an.
Beide Fähnriche müssen an der Schützenwallfahrt nach Telgte (1. Sonntag im Mai) und an zwei
Prozessionen in Horstmar (Fronleichnam und 10 Tage danach Große Prozession) teilnehmen oder
für Ersatz sorgen.
Ein Fähnrich hat bei Beerdigungen eines Bürgers und am Volkstrauertag die Bürgerfahne zu
tragen oder für einen Ersatz zu sorgen.
Bei Silber- und Goldhochzeiten eines Bürgers muß, in Verbindung mit dem Zeugwart, dafür
gesorgt werden, daß beide Fahnen in der Kirche hängen.
Am Mittwoch vor Christie Himmelfahrt, zum Fahne putzen vor dem Schützenfest steht den
Fähnrichen 1/2 Liter Schnaps zu.
Der 1. Bürgerfähnrich bestimmt, wenn die Bürger nach dem Vogel schießen, das Haus innerhalb
des Stadtzentrums, wo die Fahnen abgeholt werden. Er hat in der Zeit des Wartens die Fähnriche
zu bewirten.
Die Fähnriche gehen bei den Prozessionen in weißer Hose und schwarzer Jacke, bei
Beerdigungen und beim Volkstrauertag im schwarzen Anzug.
Am Karnevalsmontag- und -dienstag unterstützen die Fähnriche der Bürger die Frauen beim
Essenauftragen.
Alle 2 Jahre fahren die Bürgerfähnriche mit zum Bezirkskönigschießen. Die Teilnahme erfolgt in
weißer Hose.