Der 1. Bürgerscheffer wird auf der Generalversammlung lt. Beschluß von 1981 gewählt. Ein 2.
Bürgerscheffer wird von dem neuen Bürgerkönig bestimmt. Beide Scheffer werden am
Schützenfestsamstag nach dem Vogelschießen im historischen Rathaus in ihr Amt eingeführt.
Für das vom Gesamtvorstand gesungene „Deo Vivat“ geben die Scheffer 1/2 Liter Schnaps. Nach
dem Lied „Wir haben einen neuen König“ erhalten die neuen Bürgerscheffer 23 Pfennige und die
Flasche Schnaps von ihren Vorgängern. Von nun an gehören sie für ihre Amtszeit von 2 Jahren
dem Gesamtvorstand an.
Am Schützenfestsonntagnachmittag nehmen sie mit den abdankenden Scheffern am Schefferzug
teil. Bei den neuen Bürgerscheffern wird der Scheffertanz aufgeführt und sie haben die
Teilnehmer des Schefferzuges zu bewirten (Schnaps, Aufgesetzter, Gebäck)
An den nachfolgenden Sonntagen muß nach Möglichkeit ein Bürgerscheffer auf dem „Stübchen“
sein und in der Zeit nach dem Hochamt, frühestens 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr ist jedem Besucher
des Stübchens Schnaps einzuschenken. Wird das Glas umgedreht, wird kein Schnaps mehr
nachgegossen. Haben beide Scheffer nicht die Möglichkeit zu erscheinen, haben sie für einen
Vertreter aus dem Vorstand zu sorgen.
Die Namenstage sollen die Scheffer im Auge behalten. Bei der Generalversammlung, beim
Lindenbegießen, bei der Bierprobe und beim Ständchen müssen die Scheffer das Bier austragen.
Bei folgenden Anlässen müssen die Bürgerscheffer erscheinen oder für einen Ersatzmann
sorgen: Prozessionen, Schützenwallfahrt nach Telgte, Volkstrauertag und Beerdigung eines
Bürgers.
Alle 2 Jahre begleiten sie den König zum Bezirkskönigschießen. Die Teilnahme erfolgt in weißer
Hose.
Das Bürgerscheibenschießen am Schützenfestsonntag wird von einem Scheffer durchgeführt.
Während der Amtszeit der Bürgerscheffer haben die Frauen montags und dienstags nach
Karneval zu kochen. Ein Bürgerscheffer hat im Vereinslokal am Karnevalsmontag und -dienstag
von 8 Uhr bis zum Essen Dienst. Jeder, der das Vereinslokal bis zum Grünkohlessen, bzw.
Sauerkrautessen betritt, bekommt von ihm einen Schnaps gereicht, wofür der Scheffer ein
Trinkgeld erhält. Der erste Liter Schnaps kommt vom Vereinswirt. Den zweiten Liter Schnaps
gibt nur am Montag der Bürgerkönig.
Von den Trinkgeldern werden nur die Ausgaben beim Kochen und das Kaffeetrinken der Frauen
bestritten, nicht aber das Abendessen am Karnevalsmontag. Der andere Bürgerscheffer ist den
Frauen beim Kochen behilflich.
Im letzten Jahr ihrer Amtszeit nehmen die Bürgerscheffer am Bäume holen teil.
Ebenfalls bestellen die beiden Bürgerscheffer die 3 Schellbaumträger zum Schützenfest.
Über die Einnahmen und Ausgaben haben die Bürgerscheffer während ihrer Amtszeit ein Buch
zu führen. Der Präsident nimmt jährlich eine Durchsicht dieses Buches vor.
Sollte ein Überschuß erwirtschaftet werden, ist dieser in Form von Runden auf dem „Stübchen“
zugute kommen zu lassen.