Die beiden Junggesellenscheffer werden alljährlich auf der Generalversammlung von den
Junggesellen gewählt. Für die einjährige Amtszeit gehören sie dem Gesamtvorstand an.
Das Amt treten die beiden neuen Scheffer am Abend des Lindenbegießens an. (30. April)
Zur Bestätigung haben sie 1/2 Liter Schnaps zu geben.
Bei folgenden Anlässen müssen die Junggesellenscheffer erscheinen oder für einen Ersatzmann
sorgen:
Schützenwallfahrt nach Telgte, Fronleichnamsprozession, Große Prozession, Volkstrauertag,
Beerdigung eines Junggesellen.
Alle 2 Jahre fahren die Junggesellenscheffer mit zum Bezirkskönigschießen. Die Teilnahme
erfolgt in weißer Hose.
Bei den Vorbereitungen für das Schützenfest unterstützen die Junggesellenscheffer den
Junggesellenhauptmann.
Am Schützenfestsonntagnachmittag nehmen sie am Schefferzug teil. Bei beiden
Junggesellenscheffern wird der Scheffertanz aufgeführt, und es wird Schnaps, Aufgesetzten und
Gebäck serviert.
Die Scheffer der Junggesellen haben am 2. Weihnachtstag (Stephanus) beim „Pritschenschloan“
anwesend zu sein und Schnaps auszuschenken.
Die Junggesellenscheffer holen am Karnevalsmontag mit den Junggesellen die Mettwürste von
den Mitgliedern der Bruderschaft.
Die Bräute der Junggesellenscheffer haben Karnevalsmontag und Karnevalsdienstag zu kochen.
Im Falle einer Verhinderung muß für Ersatz gesorgt werden.
Nach dem Lindenbegießen, bei der Bierprobe, auf der Generalversammlung und bei einem
Ständchen haben die beiden Scheffer zu kellnern.
Zur Erinnerung an ihr Schefferamt geben die beiden Junggesellenscheffer gemeinsam einen
Zinnteller mit Gravur. Der Zinnteller muß einen Zinnanteil von mindestens 95 % haben, da man
ansonsten nicht davon essen kann.