Die Junggesellenfähnriche werden auf der Generalversammlung von den Junggesellen gewählt
und gehören für die Amtszeit von 3 Jahren dem Gesamtvorstand an.
Beide Fähnriche müssen an der Schützenwallfahrt nach Telgte (1. Sonntag im Mai) und an den
beiden Prozessionen in Horstmar (Fronleichnam und 10 Tage danach Große Prozession)
teilnehmen oder haben für Ersatz zu sorgen.
Bei Hochzeiten eines Junggesellen muß dafür gesorgt werden, daß beide Junggesellenfahnen in
der Kirche hängen.
Ein Fähnrich hat an Beerdigungen eines Junggesellen und am Volkstrauertag die Fahne der
Junggesellen zu tragen. Oder für Ersatz zu sorgen.
Am Mittwoch vor Christie Himmelfahrt vor dem Schützenfest steht den Fähnrichen 1/2 Liter
Schnaps beim Fahneputzen zu.
Der 1. Junggesellenfähnrich bestimmt, wenn die Junggesellen nach dem Vogel schießen, das
Haus innerhalb des Stadtzentrums, wo die Fahnen abgeholt werden. In der Zeit des Wartens hat
er die Fähnriche zu bewirten.
Die Fähnriche gehen bei den Prozessionen in weißer Hose und schwarzer Jacke, bei
Beerdigungen und beim Volkstrauertag im schwarzen Anzug.
Am Karnevalsmontag und -dienstag helfen die Fähnriche der Junggesellen den Frauen beim
Essenauftragen.
Alle 2 Jahre fahren die Junggesellenfähnriche mit zum Bezirkskönigschießen. Die Teilnahme
erfolgt in weißer Hose.
Die Junggesellenfähnriche sorgen vor dem Festhochamt am Patronatsfest dafür, daß je eine
Bürger- und Junggesellenfahne in der Kirche aufgehangen werden.