Alljährlich wird auf der Generalversammlung ein Kassenprüfer gewählt.
Die 2 Kassenprüfer haben jeweils zum Ende des Geschäftsjahres beim Kassenführer die Kasse zu
prüfen und in der Generalversammlung Bericht zu erstatten.
Sie können Mängel aufzeigen, bzw. Entlastung beantragen.
Unvorangemeldete Kassenprüfungen können stattfinden.
Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören und nicht mit den Kassenführern bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sein.
Im jährlichen Wechsel wird ein Bürger oder Junggeselle der Bruderschaft zum Kassenführer
gewählt.
Die Amtszeit beträgt jeweils 2 Jahre.