Der neue König (Bürger oder Junggeselle) wird an der Vogelstange proklamiert. Die Königinnen
werden bei der neuen Königin abgeholt, wo dann auch eingeschenkt wird.
Auf dem Kirchplatz erfolgt dann die Proklamation des neuen Königpaares.
Der neue König hat am 1. Tanzabend am Königstisch die erste Bowle zu geben. Der König erhält
im 1. Jahr seiner Regentschaft vom Verein 100,-€ und im zweiten Jahr 75,-€ und im dritten Jahr
50,-€
Im 1. Jahr erhält der König auch das Geld aus der Königskasse ausgehändigt. Dieses Geld wird
ihm von den Sammlern der Königskasse im alten Rathaus am Samstagnachmittag überreicht.
Ein König, der außerhalb der Grenzen, die von der Generalversammlung festgesetzt wurden
wohnt, hat von sich aus ein Haus innerhalb der Grenzen zu suchen, von wo er abgeholt werden
will und wo eingeschenkt wird.
Für den Frühschoppen am Schützenfestsonntag werden 80 Liter Freibier bestellt, das zu gleichen
Teilen von den Königen bezahlt wird.
Die Könige haben am Schefferzug am Schützenfestsonntagnachmittag teilzunehmen.
Der Bürgerkönig stellt bei der Schefferwahl am Schützenfestsamstag den 2. Bürgerscheffer vor.
Die Königinnen werden am Patronatsfest von den Junggesellen besucht und zum Namenstag
gratuliert.
Der König muß zu Karneval eine Schweinsbacke geben.
Die Königin hat am Karnevalsmontag und Karnevalsdienstag zu kochen.
Der Bürgerkönig gibt am Karnevalsmontag für den Schnapsausschank der Scheffer einen Liter
Schnaps.
Im letzten Jahr seiner Regentschaft gibt der König ein Königsschild beim Präsidenten ab. Von
der Bruderschaft erhält der abdankende Bürgerkönig einen Schützenhut und eine
Erinnerungsplakette.
Der König fährt im letzten Jahr seiner Amtszeit mit den Junggesellen am Samstagnachmittag vor
dem Schützenfest zum Bäume holen mit.
Während der Amtszeit hat der König an der Telgtewallfahrt (1. Sonntag im Mai) und an den
beiden Prozessionen in Horstmar (Fronleichnam und 10 Tage danach große Prozession)
teilzunehmen.
Im 2. Amtsjahr nimmt der neue König am Bezirkskönigschießen teil. Die Teilnahme erfolgt in
weißer Hose.
Ein gewesener Bürgerkönig braucht keinen Posten mehr anzunehmen. Gleichzeitig hat er das
Recht, an den Gesamtvorstandssitzungen der Bruderschaft teilzunehmen, jedoch ohne
Stimmrecht. Ebenfalls steht ihm die Teilnahme am Schefferzug frei.
Der Junggesellenkönig hat für die Musik beim Kränzen zu sorgen. Der neue Junggesellenkönig
bestimmt den Wachhabenden.
Die Junggesellenkönigin hat alle Mädchen der Bruderschaft zum Kränzen einzuladen.