Der Zeugwart wird auf der Generalversammlung gewählt. Für die Dauer von drei Jahren? gehört
er dem Gesamtvorstand an.
Seine Aufgabe besteht darin, die bruderschaftseigenen Sachen und Werte bei Bedarf und zu
bestimmten Anlässen herauszugeben oder bereitzustellen.
Auf den ordentlichen Zustand hat er ebenfalls zu achten.
Sind Gegenstände oder Sachen zu erneuern oder neu anzuschaffen, hat der Zeugwart dieses dem
geschäftsführenden Vorstand mitzuteilen.
Zusammen mit dem Bürgerhauptmann sorgt er dafür, daß die Wimpelketten zu Schützenfest und
anderen Anlässen aufgehängt und wieder abgenommen werden.
Bei Beerdigungen eines Bürgers oder Junggesellen benachrichtigt der Zeugwart einen Bürgerfähnrich
und -scheffer oder aber einen Junggesellenfähnrich und –scheffer.
Der Zeugwart hat in Verbindung mit den Fähnrichen dafür zu sorgen, daß die Kirchenfahne zu
nachstehenden Anlässen in der Kirche aufgehängt wird:

  1. zu Hochzeiten
  2. zu Silberhochzeiten und Goldhochzeiten
  3. zum Patonatsfest

Zur Fronleichnamsprozession wird die Kirchenfahne vom Zeugwart an den Standartenträger
ausgehändigt. Anschließend verbleibt die Kirchenfahne bis zur großen Prozession in der Kirche.
Zu Schützenfest wird die Kirchenfahne dann in die Kirche gebracht, wenn die Wimpelketten
aufgehangen werden und sie wird mit diesen wieder abgenommen.
Über die der Bruderschaft gehörenden Gegenstände ist ein Verzeichnis vom Zeugwart zu führen.